5. Die Gemeinde Lengnau ordnete mit Verfügung vom 12. November 2013 die sofortige Einstellung der Bauarbeiten am nicht bewilligten Treppenhaus an und forderte die Bauherrschaft auf, innert 30 Tagen das erforderliche Projektänderungsgesuch einzureichen. Zudem gab sie der Bauherrschaft Gelegenheit, zu den in der Aufsichtsanzeige angeführten Punkten Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 19. November 2013 teilte sie dies dem Beschwerdeführer mit.