Im Dachgeschoss würden widerrechtlich bewohnte Räume eingebaut. Die zulässige Gebäudehöhe werde überschritten. Die Dachaufbauten (Treppenhaus sowie Lukarnen) überschritten die zulässige Breite und hielten die vorgeschriebene Rückversetzung nicht ein. Der Beschwerdeführer beantragte die Verfügung eines sofortigen Baustopps und die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. 1 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 3