4. Mit Schreiben vom 7. November 2013 erhob auch der Beschwerdeführer Aufsichtsanzeige hinsichtlich des Baubewilligungsverfahrens bezüglich Parzelle Nr. Y.________. Er reichte diese bei der Baupolizeibehörde der Gemeinde Lengnau ein, mit Kopie u.a. an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne. Auch er machte geltend, dass der Abbruch und Neubau ohne entsprechende Baupublikation erfolgt sei. Die Gemeinde habe ihm die Akten, insbesondere die Pläne und die Berechnung der Ausnützungsziffer, nicht zugänglich gemacht. Beim Neubau würden Grundrissgrösse und Ausnützungsziffer gegenüber dem Bewilligten überschritten. Im Dachgeschoss würden widerrechtlich bewohnte Räume eingebaut.