3. Am 18. September 2013 teilte die Gemeinde Lengnau den Anstössern sowie Herrn A.________ mit, dass eine Projektänderung vorliege ("Abbruch und Neubau der Mauern Süd und Nord, anstelle einer Entkernung des Gebäudes"), welche der baurechtlichen Grundordnung entspreche und bewilligt werden könne. Herr A.________ wandte sich mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne gegen die Bewilligung der Projektänderung, insbesondere weil keine entsprechende Baupublikation erfolgt sei.