2. Mit aufsichtsrechtlicher Anzeige vom 26. Juni 2013 gegen die Gemeinde Lengnau zeigte A.________ dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne an, dass ohne entsprechende Baupublikation ein Gesamtabriss stattgefunden habe. Das Regierungsstatthalteramt entschied mit Verfügung vom 13. September 2013, dass der Abriss und Neubau der Aussenwand ohne Baubewilligung eine widerrechtliche 2