c) Der Argumentation der Beschwerdeführerin kann nicht gefolgt werden. Bei Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Wiederherstellungsverfügung ist ein nachträgliches Baugesuch in der gleichen Sache obsolet.23 Daran ändert auch der von der Beschwerdeführerin vorgebrachte Hinweis auf das Verfahren RA Nr. 120/2011/6 nichts. Hier wurde zwar das subeventualiter eingereichte Baugesuch an die Baubewilligungsbehörde weitergeleitet. Dieses umfasste jedoch nicht denselben Gegenstand, wie der Beschwerdeentscheid. 7. Kosten