Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Stellungnahme zum Fachbericht des OIK II und in ihren Schlussbemerkungen vom 29. August 2014 vor, es bestehe genügend Manövrierfläche, um Fahrzeuge verkehrsgerecht zu wenden. Ein direktes Zurücksetzen von der Strasse auf die Präsentationsplätze sei aufgrund der Betoninseln gar nicht möglich. Das Fussgängeraufkommen sei äusserst gering und es sei nicht ersichtlich, inwiefern ein Passieren bei den Ausstellungsplätzen gefährlicher sei als bei der Ausfahrt der Tankstelle. Zudem könnten die Zufussgehenden auf die verkehrsberuhigte Quartierstrasse B.________weg und die C.________strasse ausweichen.