Den Fussgängern werde durch die Ausstellungsplätze der Durchgang stark erschwert oder nahezu verunmöglicht. Zur Sicherung der Zufussgehenden seien auch die Leitinseln mit den Ketten gefordert worden. In Bezug auf die Verkehrssicherheit seien die Abstellplätze weder als Parkplätze noch als Ausstellungsplätze bewilligungsfähig.