c) Von der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung erfasst sind hingegen die Ausstellungsplätze zwischen dem Gebäude Z.________strasse 13a und der Z.________strasse. Diese befinden sich im Bauverbotsstreifen und sind aus Gründen der Verkehrssicherheit problematisch. Das Rechtsamt der BVE holte daher beim OIK II den Fachbericht vom 10. Juli 2014 ein. Im Fachbericht erklärt der OIK II, im Baubewilligungsverfahren sei in den Plänen nicht ersichtlich gewesen, dass zwischen dem 22 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 15a 14