Auf dem Foto der Z.________strasse 13a um 1980, das die Beschwerdeführerin als Beilage Nr. 7 mit der Beschwerde eingereicht hat, ist zwar ersichtlich, dass sich in etwa am Standort des heutigen Neubaus bereits ein Gebäude befand und dass im Bauverbotsstreifen Motorfahrzeuge abgestellt sind. Ein anderes Bild zeigt jedoch das Orthofoto, das offensichtlich vor der Realisierung des Neubaus gemacht wurde. Hier ist erkennbar, dass der gesamte südliche Bereich der Parzelle, wo heute das Gebäude Z.________strasse 13a steht, als Platz ausgestaltet war.