Die Gemeinde hielt an der Errichtung des Grünstreifens während des gesamten Bewilligungsverfahrens fest, was sie letztmals mit Schreiben vom 30. April 2010 ausdrücklich bekräftigte.11 Damit hat die Beschwerdeführerin den Grünstreifen zwar auf Verlangen der Gemeinde aber letztlich doch selbst beantragt. Dementsprechend ist im schliesslich bewilligten Plan mit Datum vom 1. Dezember 2010 (Stempel des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 10. Januar 2011 sowie 2. Februar 2011) entlang der Z.________strasse ein Grünstreifen mit einer Länge von gemessen im Plan 17 m eingetragen. Dem bewilligten Plan kommt bei