b) Mit Gesamtentscheid vom 2. Februar 2011 wurde der Beschwerdeführerin die Baubewilligung erteilt aufgrund des Baugesuchs vom 10. Dezember 2009, der Projektänderung 2 vom 6. Dezember 2010 und gemäss den vom Regierungsstatthalter Bern-Mittelland abgestempelten Situations- und Projektplänen, wie unter anderem dem Plan Nr. 342, Grundriss Erdgeschoss/Schnitt a, im Massstab 1:100. Weiter bilden der Amtsbericht 3 der Gemeinde Wichtrach vom 6. Januar 2011 sowie der Amtsbericht Strassenbaupolizei des Oberingenieurkreises II vom 19. Februar 2010 Bestandteil der Gesamtbewilligung und es sind die darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen einzuhalten.