Die Gemeinde macht geltend, in dem am 13. Februar 2012 eingereichten Formular SB2 sei die Fertigstellung der Umgebungsarbeiten per 30. August 2012 angegeben. Im Herbst 2012 seien weder die im Amtsbericht 3 der Baupolizeibehörde Wichtrach geforderten Grünstreifen, noch die im Fachbericht Strassenbaupolizei geforderten Inseln mit Ketten erstellt gewesen. Die Bauherrschaft sei mehrmals telefonisch dazu aufgefordert worden, diese Massnahmen umzusetzen. Schliesslich sei mit Schreiben vom 24. September 2013 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 5