1. Der Grünstreifen gemäss a. Plan Nr. 352 vom 01.12.2010 sowie b. Vorschrift im Amtsbericht 3 der Gemeinde vom 6. Januar 2011 bezüglich niederer Bepflanzung ist bis spätestens 31. März 2014 umzusetzen. 2. Im Bauverbotsstreifen von 5,00 m parallel zum Fahrbahnrand dürfen keine die Sicht behindernden Bepflanzungen, Einfriedungen, Ablagerungen und Einrichtungen stehen. Er darf auch nicht durch weitere Zufahrten, Parkplätze oder eine andere Vorplatzgestaltung verändert werden.