betreffend die Wiederherstellungsverfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Wichtrach vom 7. Januar 2014 (Aufbau Wohn- und Gewerbehaus) I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtentscheid vom 2. Februar 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung für den Aufbau eines Wohn- und Gewerbehauses auf dem bestehenden Untergeschoss Z.________strasse 13a auf der Parzelle Wichtrach Grundbuchblatt Nr. A.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA2.