Errichtung eines 1.5 m hohen Zaunes an der Grundstücksgrenze erteilt hat oder nicht, ist nicht relevant, da ein Näherbaurecht in schriftlicher Form erteilt werden müsste.9 Zudem halten die Beschwerdeführenden selbst fest, der Nachbar habe die angebliche mündliche Zustimmung in der Zwischenzeit zurückgezogen. Die von den Beschwerdeführenden beantragte Partei- und Zeugenbefragung ist daher nicht notwendig. e) Zusammenfassend ergibt sich, dass der umstrittene Zaun formell und materiell rechtswidrig ist. 3. Wiederherstellungsanordnung