c) Massgebend für den Umfang der erteilten Baubewilligung sind das Baugesuch der Beschwerdeführenden, die bewilligten Pläne vom 29.09.2010/18.02.2011 und die Baubewilligung vom 6. April 2011. In den bewilligten Plänen ist kein Zaun mit der Höhe von 1.5 m eingezeichnet; die Pläne enthalten nur den schriftlichen Hinweis "Einfriedung neu Höhe 120 cm". Die Beschwerdeführenden haben somit nicht um die Bewilligung des 1.5 m hohen Zaunes ersucht und dieser ist auch nicht von der Baubewilligung erfasst.