Sie machen aber geltend, der betroffene Nachbar habe mündlich seine Zustimmung zu einem 1.5 m hohen Zaun erteilt und dies müsse der Baubewilligungsbehörde bekannt gewesen sein, da sonst eine Baubewilligung nicht erteilt worden wäre. Die Baubewilligung werde daher nicht überschritten.