Terrasse sowie der Erstellung eines Schwimmbeckens. Die bewilligten Pläne sehen auf der Südseite der Parzelle an der Grenze zum Nachbargrundstück Nr. F.________ eine "Einfriedung neu Höhe 120 cm" vor. Im Rahmen eines Verfahrens betreffend einer unbewilligten Sichtschutzwand auf dem Nachbargrundstück stellte die Gemeinde im Oktober 2014 fest, dass der von den Beschwerdeführenden errichtete Zaun an der Grenze zum Nachbargrundstück rund 1.5 m hoch ist. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 17. November 2014 forderte die Gemeinde Lotzwil die Beschwerdeführenden auf, den Zaun bis zum 31. Januar 2015 auf das maximal zulässige baubewilligungsfreie Mass von 1.2 m zu kürzen.