Bewohner des Zentrums diese Piste beim Zu- und Weggang kreuzen müssen, ist vorliegend nicht von Bedeutung. Es war bereits bisher so, dass Gäste des Ferienzentrums in den Wintermonaten die Skipiste querten. Da die Kapazität des Zentrums gleich bleibt, vergrössert sich eine allfällige Gefahrensituation nicht. Der Umstand, dass viele Asylsuchende nicht mit dem Wintersport vertraut sind, ändert daran nichts. Die Betreiber des Durchgangszentrums können ohne Weiteres mit entsprechender Instruktion auf die spezielle Situation reagieren. Die Beweisanträge im Zusammenhang mit der Skipiste werden daher abgewiesen.