25 Überbauungsplan mit Sondervorschriften für das Skipistengebiet vom 27. Oktober 1980, genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Bern am 3. September 1981 26 Vgl. den Zonenplan der Gemischten Gemeinde Aeschi bei Spiez vom 31. Oktober 2003, genehmigt durch das AGR am 23. Juni 2004, sowie den Überbauungsplan der UeO 9 12 würden die Qualitäten der Gemeinde als Tourismusort in Frage gestellt. Zudem führe die Zufahrt zum Zentrum durch die Landwirtschaftszone sowie durch ein besonders sensibles Wasserschutzgebiet und kreuze eine Skipiste. Dadurch ergebe sich eine besondere Gefahrenlage.