Der Begriff "Ferienheim" im Sinne der UeO umfasst die Beherbergung von Menschen, die sich für eine beschränkte Zeitdauer an einem anderen Ort als ihrem angestammten Ort aufhalten. Ob der Zweck des Aufenthaltes Erholung, spirituelle Begegnungen, die Teilnahme an Beschäftigungs- oder Integrationsprogrammen oder der Aufenthalt von Asylsuchenden ist, das Ferienzentrum Aeschiried hatte immer den Zweck der Beherbergung mit Übernachtung und gewissem Tagesprogramm, insbesondere ausgerichtet auf sozial schwächere Gruppen.