b) Das Zentrum liegt gemäss Art. 37 des Baureglements der Gemischten Gemeinde Aeschi vom 23. Juni 2004 (GBR) in einer Zone mit rechtskräftiger Überbauungsordnung (UeO).20 Art. 4 der Überbauungsvorschriften der UeO " Stiftung Blaukreuzheim Aeschiried " aus dem Jahre 1999 sehen als Nutzung ein Ferienheim mit öffentlichem Café/Restaurant vor. Bereits die vorher geltende UeO vom 18. März 1981 enthielt den Nutzungszweck "Ferienheim". Die vorgesehene Nutzung umfasst somit Bauten und Anlagen, die der Beherbergung und der Verpflegung von Menschen dienen.