a) Um zu klären, ob das umstrittene Vorhaben mit baulichen Massnahmen verbunden ist, forderte der Regierungsstatthalter im vorinstanzlichen Verfahren die Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 sowie die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) auf, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.15 Die Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 hielten in ihren Stellungnahmen fest, dass keine baulichen Massnahmen geplant oder erforderlich seien.16 Dies wurde durch den Bericht der GVB bestätigt.17 Der Regierungsstatthalter nahm zudem mit Vertretern der Feuerwehr an einer Begehung des Zentrums teil.