Das Bundesgericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall sogar die Legitimation eines Nachbarn bejaht, dessen Grundstück sich 150 bis 200 m entfernt befand.6 Die Beschwerdeführenden haben neben der besonderen Beziehungsnähe in räumlicher Hinsicht auch ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung: Würde die angefochtene Verfügung aufgehoben, müsste die Nutzung des Ferienheims als Durchgangszentrum in einem Baubewilligungsverfahren beurteilt werden und wäre allenfalls in Frage gestellt. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Baubewilligungspflicht/-freiheit von Zweckänderungen