4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, wies am 24. November 2014 das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung ab, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerinnen und das Regierungsstatthalteramt beantragen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf überhaupt einzutreten sei.