1. Die Beschwerdegegnerin 1 ist Eigentümerin des Ferienzentrums Blaukreuzheim Aeschiried in der Gemischten Gemeinde Aeschi bei Spiez (Aeschi bei Spiez Gbbl.- Nr. D.________). Das Amt für Migration und Personenstand will dieses Ferienzentrum als Unterkunft für Asylsuchende nutzen (Durchgangszentrum). Nachdem die Öffentlichkeit darüber informiert worden war, machten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental geltend, das Vorhaben erfordere eine Baubewilligung. Daraufhin ersuchte die Gemeinde am 28. Oktober 2014 das Regierungsstatthalteramt, es sei gestützt auf Art.