ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2015/42 vom 22.4.2015). Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist (BGE 1C_285/2015 vom 19.11.2015). RA Nr. 120/2014/52 Bern, 22. Dezember 2014 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer 1 Frau B.________ Beschwerdeführerin 2 beide vertreten durch Herrn Fürsprecher C.________ und