2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - X.________, als GU - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, als Lettre Signature BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin