16 Art. 2 Abs. 2 Bst. a der Brandschutznorm 1-15.de der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen 1. Januar 2015, http://www.praever.ch/de/bs/bsv2015/norm2015/Seiten/default_norm2015.aspx. 17 Art. 36 Abs. 1 der Brandschutznorm 1-15.de. 8 Baubewilligungspflicht immer gegeben, wenn eine Änderung im Inneren eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft, und Letzteres ist jeweils anzunehmen bei der Umnutzung von Gewerbe- und Industrieräumen (Ziff. 1 Bst. g der Weisung).