Entsprechend sehen auch die gesetzliche Grundlagen und Normierungen vor, dass eine präventive Kontrolle erfolgen muss, wenn Fragen der Brandsicherheit im Raum stehen. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 Bst. d BewD. Die JGK und die BVE haben sodann eine BSIG-Weisung herausgegeben (BSIG Nr. 7/725.1/1.1) zum Thema der baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen nach Art. 1b BauG. Nach dieser ist eine 15 BDE 120/2014/52 E. 2d.