e) Die fraglichen Räumlichkeiten sind von der Baubewilligungsbehörde Grindelwald im Jahr 2011 als Gewerberäume bewilligt worden, ohne dass der Begriff des Gewerbes näher definiert worden wäre.13 Als Gewerbe gilt gemeinhin jede selbständige dauernde oder gelegentliche privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit14; der Begriff umfasst sowohl Produktions- als auch Dienstleistungsbetriebe. Als Gewerbe können somit sehr unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, die sich auch in ihren Auswirkungen auf die Umwelt stark unterscheiden können. Z.B. können Intensität und Ausmass des Publikumsverkehrs stark variieren.