Frage, ob die Bewilligung erteilt werden könnte oder nicht. Massgebend ist, ob die geplante Nutzungsänderung im Hinblick auf die einschlägigen Vorschriften bedeutsam ist, d.h. ob die neue, geänderte Nutzungsart nach Massgabe des jeweiligen materiellen Rechts andere Rechtsfolgen haben kann.11 Dies ist zu beurteilen anhand der konkreten Auswirkungen, die aufgrund der Umnutzung zu erwarten sind. Nur wenn aufgrund einer summarischen Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass die neue Nutzung gar keine baurechtlich relevanten Vorschriften berührt, darf die Bewilligungspflicht verneint werden.12