Eine Nutzung zu Wohnzwecken bleibt vom Grundsatz her meist gleichartig, und ihre Auswirkungen variieren vor allem bei einer Veränderung der Bewohnerzahl.8 Dagegen sind gewerbliche Nutzungsarten sehr heterogen und können die unterschiedlichsten Auswirkungen zeitigen. Im Falle einer gewerblichen Nutzung darf daher nicht einfach aufgrund der Tatsache, dass auch die neue Nutzungsart gewerblicher Natur ist, auf die Bewilligungsfreiheit geschlossen werden. Vielmehr muss die Relevanz der Auswirkungen jeweils konkret geprüft werden.