Bei der Interessenabwägung falle ins Gewicht, dass es letztlich sowohl im Interesse der Beschwerdeführerin als auch der beteiligten Behörden liege, dass durch eine im Rahmen eines kleinen Baubewilligungsverfahrens einzuholende fachliche Beurteilung durch die GVB und die Umsetzung von allfälligen zusätzlichen Auflagen sichergestellt sei, dass die Anforderungen an die Brandsicherheit auch bei der Nutzung der Räumlichkeiten als Arztpraxis erfüllt seien. Da die Räumlichkeiten entgegen der bisher bewilligten Nutzung neu auch dem Publikumsverkehr dienten, sei im Zusammenhang mit der Nutzung weiter auch ein Bericht der Fachstelle Hindernisfreies Bauen einzuholen.