eine aufsichtsrechtliche Anzeige im Sinne von Art. 101 VRPG1 eingereicht habe, mit welcher er insbesondere geltend mache, der Praxisneubau verstosse gegen das Baureglement Grindelwald und das Raumplanungsgesetz. Die Bauverwaltung Grindelwald drohte gegenüber der Beschwerdeführerin und Z.________ am 4. August 2014 die Eröffnung eines Verfahrens auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an, und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.