2. Die Verfahrenskosten werden bestimmt auf Fr. 1'400.‒ und den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 16 17 IV. Eröffnung - Frau Fürsprecherin C.________, mit Gerichtsurkunde - Baupolizeibehörde der Gemeinde Bremgarten bei Bern, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis - Berner Wirtschaft beco, Immissionsschutz, zur Kenntnis