g) Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss die Anordnung geeignet und erforderlich sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen bzw. das öffentliche Interesse zu verwirklichen. Die Anordnung darf nicht weiter gehen, als zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes notwendig ist, und muss für die Betroffenen zumutbar sein.35 Bei einem höheren Kamin gelangt der Rauch in höhere Luftschichten, wo er sich schneller und ungehindert verdünnen kann. Wenn die Mindesthöhe eingehalten ist, kann davon ausgegangen werden, dass bei den Nachbarliegenschaften keine übermässigen Immissionen mehr entstehen.