Bei Westwind könne der Wind in den Garten des Nachbarn (Nr. I.________) hinuntergedrückt werden und sich dort störend auswirken. Wenn der Wind von Süden oder Südwesten komme, könnten Verwirbelungen auf der nordseitigen Dachfläche entstehen und der Rauch zur Nordseite der Gebäude hinuntergedrückt werden. Massgebender Immissionsort sei die Parzellengrenze, die sich hier sehr nahe beim Kamin befinde. Bei Hanglagen oder höheren Gebäuden in der Nähe gehe man von einem Einwirkungsradius von 10 m aus. Diese 10-m-Abstandsregel zum Immissionsort könne hilfsweise zur Beurteilung herangezogen werden und sei vorliegend bei weitem nicht eingehalten.