10 und 11 LRV) sind nicht anwendbar.24 Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde die Erhöhung des Kamins im Wiederherstellungsverfahren angeordnet. 22 Schrade/Wiestner, in Kommentar USG, 2001, Art. 16 N. 16 und 18 23 Schrade/Wiestner, in Kommentar USG, 2001, Art. 16 N. 20 24 Griffel/Rausch, Kommentar USG, Ergänzungsband zur 2. Auflage, 2011, Art. 16 N. 10 9 i) Zusammenfassend ist für den Holzofen der Beschwerdeführenden ein Kamin erforderlich, der bis 0,5 m über den First ragt. Da dies nicht eingehalten ist, besteht materiell ein rechtswidriger Zustand. 3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Kamin Wintergarten)