besonderen Standorten können aber sogar höhere Kamine erforderlich sein.13 Nach den neuen Empfehlungen des BAFU von 2013 ist einzig bei Öl- und Gasheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 40 kW eine geringere Höhe möglich. Für Holzfeuerungen hat sich demgegenüber nichts geändert; die Mindesthöhe von 0,5 m muss eingehalten werden.