4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 21. November 2014, die Beschwerde sei abzuweisen. Der Anzeiger, Herr J.________, teilte mit Eingabe vom 21. November 2014 mit, dass er auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren verzichte. Das Rechtsamt führte im Beisein der Parteien und einer Vertretung des beco einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.