2. Mit Verfügung vom 23. September 2014 ordnete die Gemeinde Bremgarten bei Bern in Ziffer 1 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bis spätestens 24 Monate nach Rechtskraft dieser Verfügung wie folgt an: − «Die Höhe des Kamins des Pizzaofens ist auf die gesetzlich festgelegte Mindesthöhe von 0,5 m ab Dachfirst zu verlängern. − Beim Holzherd wird davon ausgegangen, dass dieser mittels baulicher Massnahmen definitiv ausser Betrieb gesetzt ist und nicht mehr benützt werden kann. Es wird festgehalten, dass der Holzherd nicht mehr in Betrieb genommen werden darf.