1. An der F.________Strasse befinden sich vier zusammengebaute Reiheneinfamilienhäuser. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer des mittleren Hauses Nr. H.________ (Bremgarten Gbbl. Nr. E.________). Die Parzelle liegt in der Wohnzone E2. Am 30. Mai 2003 bewilligte die Gemeinde auf Parzelle Nr. E.________ den Anbau eines unterkellerten Wintergartens samt Einbau eines Pizzaofens mit Kamin. Der Kamin befindet sich vor der Südfassade und überragt die Dachtraufe um rund 1 m. Im Februar 2014 gelangte der im Haus Nr. I.________ wohnende Nachbar, Herr J.________, an die Gemeinde