a) Die Beschwerdeführenden äussern die Vermutung, der Kompaktlader sei ein altes Modell und entspreche weder bezüglich Lärm- noch Abgasemissionen dem Stand der Technik. Das Gerät sei regelmässig für Reinigungszwecke oder zum Verladen im Einsatz. Vor allem bei Platz- und Strassenreinigungsarbeiten mit diesem Gerät entstünden grosse Staubwolken. Schneeräumungsarbeiten mit diesem Gerät seien wenig effizient und dementsprechend unnötig lang dauernd.