d) Ein Abbiegeverbot wäre im Übrigen kaum sinnvoll. Auch damit liesse sich nicht verhindern, dass dennoch Lastwagen der Beschwerdegegnerin im Dorf unterwegs sind. Sei es, weil sie das Betriebsgelände zwar rechts Richtung Norden verlassen, danach jedoch umgehend wenden und letztlich doch Richtung Süden fahren – was zu unnötigem Mehrverkehr führen würden und kaum im Interesse der Beschwerdeführenden sein dürfte. Sei es weil sie von Richtung Süden zum Betriebsgelände zurückfahren oder dass sie von Norden kommend zuerst am Betriebsgelände vorbei zur Tankstelle fahren und anschliessend von Süden her zum Betriebsgelände zurückfahren.