"Der tägliche Schwerverkehr ab dem Werkhof (…) hat sich dauernd talabwärts Richtung Norden zu orientieren, damit das Dorf Mühlethurnen mit dem Schwerverkehr entlastet wird. Die Ausfahrt ab dem Werkhofareal ist entsprechend zu signalisieren (Rechtsabbiegeverbot für Schwerverkehr)". Da eine entsprechende Signalisation bisher gefehlt hat, forderte die Gemeinde Mühlethurnen mit Schreiben vom 24. März 2014 die Beschwerdegegnerin auf, bis spätestens 30. April 2014 eine rechteckige Tafel von mindestens 50 x 70 cm mit folgender Aufschrift anzubringen: "Schwerverkehr grundsätzlich nach links abbiegen".