c) Zwar haben die Beschwerdeführenden in ihren Schlussbemerkungen mitgeteilt, der alte Stapler sei in letzter Zeit wieder einige Male vor Ort in Gebrauch gewesen. Ein solch sporadischer Einsatz des alten Staplers dürfte jedoch aufgrund der zeitlichen Lärmverdünnung kaum relevant sein. Zumal sich anlässlich des Augenscheins gezeigt hat, dass der offenliegende Motor des alten Staplers wie in der angefochtenen Verfügung verlangt, als Sofortmassnahme verschalt worden ist.