b) Anlässlich des Augenscheintermins hat sich gezeigt, dass der alte Diesel-Stapler unterdessen bereits durch einen neuen Elektro-Stapler ersetzt wurde. Das beco hat erläutert, dass ein solcher Stapler lärmmässig unproblematisch sei. Auch die Beschwerdeführenden haben bestätigt, dass es damit keine Probleme mehr gebe. Damit ist diese Rüge im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens gegenstandslos geworden.