4 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) 5 Strassenverkehrsgesetz des Bundes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) 10 Auflage, wonach der Hubstapler bis spätestens 30. November 2015 durch ein neues Modell, das die Lärmgrenzwerte einhält, zu ersetzen sei, lasse offen, wie die Einhaltung geprüft werde. Zumal die Beschwerdegegnerin angedeutet habe, sich auf dem Occasionsmarkt umzusehen. Zudem sei diese Frist unverhältnismässig lang, wenn man berücksichtige, dass der alte Stapler abgeschrieben sei und ein neues Modell tiefere Betriebskosten habe.